PKW-Anhänger

PKW Anhänger

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Einachsanhänger

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Fahrzeugtransporter

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Anhänger Ratgeber

Ihr wollt Euch einen neuen oder gebrauchten Anhänger anschaffen und wisst nicht, welcher es sein soll? Mit diesem Ratgeber informieren wir Dich über die wichtigsten Fakten, die Du vor dem Kauf wissen und berücksichtigen solltest.

Fahrerlaubnis – welchen Anhänger darfst Du ziehen?

Welchen Anhänger mit welcher Anhängelast Du mit Deinem Führerschein ziehen darfst, hängt einerseits vom Datum der Fahrprüfung und andererseits von den zusätzlich erworbenen Klassen ab.

Datum der Fahrprüfung

Wenn Du Deinen Führerschein vor dem Stichdatum 01.01.1999 erworben hast, darfst Du nahezu alle Anhänger ziehen. Und nicht nur das. Du dürftest sogar LKW mit einer Gesamtmasse von bis zu 12 Tonnen fahren. Diese Rechte bleiben auch bei einer Umschreibung auf den aktuellen EU-Führerschein aus Gründen des Bestandsschutzes erhalten.

Solltest Du Deinen PKW-Führerschein erst nach dem 01.01.1999 erworben haben, dann darfst Du leider nur noch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen. Der Gesetzgeber macht eine Ausnahme, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (PKW plus Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg wiegt. In dem Fall darfst Du auch Anhänger ziehen, deren Gesamtmasse 750 kg übersteigen.

Zusätzlich erworbene Klassen

Du kannst Deinen Führerscheinklasse B auf die Fahrerlaubnis B96 erweitern, in dem Du zusätzliche Theorie- und Praxisstunden bei Deiner Fahrschule des Vertrauens belegst. Eine abschließende Prüfung ist nicht erforderlich. Die Kosten liegen je nach Fahrschule und fahrerischen Fähigkeiten sowie Lernfortschritt aktuell bei ca. 300 bis 500 Euro. Mit dieser Fahrerlaubnis kannst Du Gespanne (PKW plus Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 kg (einschließlich Zuladung) bewegen. Das schließt beispielsweise auch Wohnmobile mit ein.

Wenn Euch selbst das nicht ausreicht, dann benötigst Du die Führerscheinklasse BE. Damit kannst Du Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg ziehen. Damit ist ein Kombinationsgewicht von PKW (max. 3.500 kg) plus Anhänger (max. 3.500 kg inklusive Zuladung) von maximal 7.000 kg möglich. Um diese zu erwerben, musst Du allerdings neben Theorie- und Praxisstunden auch eine praktische Fahrprüfung ablegen. Die Klasse BE ist der Führerschein für Pferdefreunde. Die meisten Pferdeanhänger dürfen nur mit dem Anhängerführerschein BE gefahren werden. Die Kosten für den Führerschein Klasse BE liegen bei ca. 400 bis 600 Euro

Die nächst höheren Führerscheinklassen sind C1E oder CE, für die es im privaten und nicht gewerblichen Bereich kaum Anwendungsfälle gibt. Deshalb werden die hier nicht weiter ausgeführt.

Der ADAC informiert im folgenden Video alles Wissenswerte zum Thema Führerscheinklassen: 

https://youtu.be/Ai6dukJ4zm8

Fällt für Anhänger eine KFZ Steuer an?

 

Ja! Wie motorisierte Fahrzeuge auch müssen Anhänger zugelassen werden und bekommen ein gewöhnliches (weißes) Kennzeichen. Mit der Zulassung wird der Anhänger auch KFZ Steuer-pflichtig. Unter bestimmten Umständen sind Anhänger von der Steuer befreit. Siehe dazu bitte nächsten Absatz.
Die Höhe der KFZ Steuer für Anhänger hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Hängers ab.
Die Berechnung der anfallenden Steuer ist relativ einfach: Pro angefangenen 200 kg Gesamtmasse müssen 7,46 EUR jährlich entrichtet werden.

Im folgenden Rechenbeispiel wollen wir Dir zeigen, wie sich die Steuer für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht relativ einfach ausrechnen lässt:
Zulässiges Gesamtgewicht auf die nächste 200 kg Einheit aufrunden, durch 200 kg dividieren und mit 7,46 EUR multiplizieren.
Bei einem Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht müsste auf 800 kg aufgerundet werden.
800 kg / 200 kg = 4
4 x 7,46 EUR = 29,84 EUR
Die jährliche an den Staat anzuführende Steuer im oben genannten Beispiel beträgt also 29,84 EUR.

Aus folgender Tabelle kannst Du die Steuer für die gängigsten Anhänger für private Nutzer ablesen.
1 – 199 kg → 7,46 EUR
200 – 399 kg → 14,92 EUR
400 – 599 kg → 22,38 EUR
600 – 799 kg → 29,84 EUR
800 – 999 kg → 37,30 EUR

Der Gesetzgeber hat für Anhänger eine jährliche Höchstgrenze von 373,24 EUR festgesetzt (entspricht einer zulässigen Gesamtmasse von 10… kg). Die Steuerlast schwererer Anhänger bleibt demnach gleich.

Von der Steuer befreite Anhänger (ohne Antrag)

Bestimmte Anhängertypen sind von der KFZ Steuer befreit. Dazu zählen beispielsweise:

  • Anhänger für Sport- oder Hobbyzwecke (bspw. Bootstrailer, Segelflugzeughänger, Pferdeanhänger oder Hundetransporter)
  • Arbeitsmaschinen, die direkt an ein ziehendes Fahrzeug angehängt werden können (Baumaschinen, Ashpaltkocher, Gabelstapler)
  • Anhänger, die max. 25 km/h fahren dürfen und landwirtschaftlich genutzt (diese sind nicht nur steuer- sondern auch zulassungsfrei)
  • Schwerbehindertenfahrzeuge

Auch fällt keine Steuer auf Anhänger an, die langsamer als 25 km/h fahren und für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Wollt Ihr eine Steuerbefreiung erwirken, müsst Ihr den Nutzungszweck des Hängers bei der Zulassung angeben.

Von der Steuer befreite Anhänger (auf Antrag) – Anhängerzuschlag

Auch für andere Anhängertypen kann auf Antrag eine Steuerbefreiung erwirkt werden. Diese erhalten dann ebenfalls ein grünes Kennzeichen.

  • Anhänger für Land- und Forstwirtschaft, die etwas schneller fahren als 25 km/h
  • Anhänger für Milchtransporte

Der Antrag auf Steuerbefreiung muss an das Hauptzollamt gerichtet werden. Im Antrag muss ausreichend begründet werden, weshalb das Fahrzeug aus Eurer Sicht für eine Steuerbefreiung in Betracht kommt.
Geht der Antrag durch und Euer Fahrzeug wird von der Steuer befreit, kann jedoch ein sogenannter „Anhängerzuschlag“ anfallen. Hänger mit diesem Kennzeichen dürfen dann nur von bestimmten Kraftfahrzeugen gezogen werden, die ihrerseits mit einem Anhängerzuschlag belegt werden. Der Anhängerzugschlag beträgt derzeit in Deutschland 373,24 EUR und entspricht damit dem Höchststeuersatz, der für Anhänger anfällt, die eine Gesamtmasse von 10.000 kg oder mehr haben. Hat Euer Anhänger ein geringere Gesamtmasse als 10.000 kg, dann zahlt Ihr mit diesem Modell sogar drauf.
Für wen lohnt sich dieses Modell? Größere Unternehmen, die über mehr (große) Anhänger als Zugfahrzeuge verfügen, können mit der Umgehung der KFZ Steuer sparen. Für Privatpersonen lohnt sich dieses Modell kaum.

Reisegeschwindigkeit 80 km/h oder 100 km/h?

In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für PKW-Anhänger-Gespanne. Hier findet Ihr die jeweils gültigen Höchstgeschwindigkeiten aller europäischen Länder: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für PKW-Anhänger-Gespanne im Überblick (HUMBAUR)
In Deutschland sind für Anhänger innerorts 50 km/h und außerorts sowie auf Autobahnen 80 km/h vorgeschrieben. Unter gewissen Voraussetzungen darf ein Anhängergespann statt 80 km/h auch mit 100 km/h bewegt werden, bedarf aber einer Genehmigung von der zuständigen Verkehrsbehörde.
Was sind aber die Voraussetzungen?

Technische Anforderungen

Das Zugfahrzeug darf maximal bis 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein. Das trifft auf nahezu alle privaten PKW zu. Außerdem muss das Zugfahrzeug mit einem ABS -System (Antiblockiersystem) ausgestattet sein. Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h (Geschwindigkeitsindex „L“) zugelassen sein. Am Heck des Anhängers muss eine Tempo 100 Plakette angebracht werden. Die Plakette bekommt Ihr bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Wenn der Anhänger gebremst ist, muss er über hydraulische Rückstoßdämpfer verfügen.

Massenverhältnisse

Zusätzlich zu den oben genannten technischen Anforderungen müssen auch gewisse Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eingehalten werden. Die einzuhaltenden Massenverhältnisse hängen maßgeblich vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab, das mit einem definierten Faktor multipliziert werden muss. Mit diesem Faktor ergibt sich dann ein zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers, das nicht überschritten werden darf. Bitte achtet auch auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragene maximale Anhängerlast. Die darf unabhängig vom Faktor und der sich dadurch ergebenden Gesamtmasse des Anhängers nicht überschritten werden. Hier findet Ihr einen Link auf einen relativ intuitiv zu bedienenden Rechner. So könnt Ihr die maximal mögliche Gesamtmasse Eures Anhängers ausrechnen: Online-Rechner HUMBAUR